Willkommen beim B&uum;lrgerverein "Fasanenhof - Hier leben wir" e.V..
Im Jahr 2000 wurde von einigen Mitb&uum;rgerinnen und Mitb&uum;rgern die Stadtteilinitiative Fasanenhof ins Leben gerufen. Durch das Engagement der Initiative wurde unser Stadtteil in das Bund-L&aum;nder-Programm "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" aufgenommen.
Das Projekt "Soziale Stadt - Fasanenhof" wurde im Sommer 2003 offiziell gestartet. Seither wird das Projekt von professionellen Stadtteilmanagern unterst&uum;tzt und ehrenamtlich von B&uum;rgern, die sich in 5 Arbeitskreisen engagieren, inhaltlich gestaltet.
Der B&uum;rgerverein stellt die die Fortführung dieser Arbeiten und des Projekts "Soziale Stadt" sicher. Die Mitglieder betreiben die weitere positive Entwicklung des Stadtteils.
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Arbeitskreis 3 (Lärm) |
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Lärmbelästigungen durch zivilen Fluglärm |
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Für Lärmbelästigungen durch zivilen Fluglärm ist der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (Tel.: 0711/948-4711) Ihr Ansprechpartner. |
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Lärmbelästigungen durch militärischen Fluglärm |
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Für militärischen Fluglärm ist zum einen das Luftwaffenamt NATO Flugbewegungen und zum anderen das amerikanische Hauptquartier in Stuttgart-Möhringen (Tel.: 0711/7292712) zuständig. |
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Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr |
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Bei Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr wie Dauergehupe, Laufenlassen des Motors oder Kavalierstarts ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101) zuständig. Nach § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm verboten. |
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Lärmbelästigungen durch Altglascontainer |
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Bei Lärmbelästigungen durch Altglascontainer (z.B. bei Verstoß gegen die zulässigen Einwurfzeiten) ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101) zuständig. |
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Lärmbelästigungen durch Gaststätten |
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Bei Lärmbelästigungen durch Gaststätten ist die Gaststättenbehörde Ihr Ansprechpartner, (Tel. Auskunft: (0711) 216-6577, (0711) 216-3699 oder (0711) 216-2945). |
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Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen |
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Auch Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101). |
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