<div style='position: absolute; top:160px; left:270px;'> <p>Willkommen beim B&uum;lrgerverein "Fasanenhof - Hier leben wir" e.V.. <br> Im Jahr 2000 wurde von einigen Mitb&uum;rgerinnen und Mitb&uum;rgern die Stadtteilinitiative Fasanenhof ins Leben gerufen. Durch das Engagement der Initiative wurde unser Stadtteil in das Bund-L&aum;nder-Programm "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" aufgenommen.<br> Das Projekt "Soziale Stadt - Fasanenhof" wurde im Sommer 2003 offiziell gestartet. Seither wird das Projekt von professionellen Stadtteilmanagern unterst&uum;tzt und ehrenamtlich von B&uum;rgern, die sich in 5 Arbeitskreisen engagieren, inhaltlich gestaltet.<br> Der B&uum;rgerverein stellt die die Fortführung dieser Arbeiten und des Projekts "Soziale Stadt" sicher. Die Mitglieder betreiben die weitere positive Entwicklung des Stadtteils. <br><br> Leider unterst&uum;tzt Ihr Browser keine Framedarstellung, ich empfehle Ihnen den kostenlosen Browser <a href="http://www.mozilla-europe.org/de/" target="_blank">Mozilla Firefox</a>. </p> <div>

Arbeitskreis 3 (Lärm)



Lärmbelästigungen durch zivilen Fluglärm

Für Lärmbelästigungen durch zivilen Fluglärm ist der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (Tel.: 0711/948-4711) Ihr Ansprechpartner.



Lärmbelästigungen durch militärischen Fluglärm

Für militärischen Fluglärm ist zum einen das Luftwaffenamt NATO Flugbewegungen und zum anderen das amerikanische Hauptquartier in Stuttgart-Möhringen (Tel.: 0711/7292712) zuständig.



Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr

Bei Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr wie Dauergehupe, Laufenlassen des Motors oder Kavalierstarts ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101) zuständig. Nach § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm verboten.



Lärmbelästigungen durch Altglascontainer

Bei Lärmbelästigungen durch Altglascontainer (z.B. bei Verstoß gegen die zulässigen Einwurfzeiten) ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101) zuständig.



Lärmbelästigungen durch Gaststätten

Bei Lärmbelästigungen durch Gaststätten ist die Gaststättenbehörde Ihr Ansprechpartner, (Tel. Auskunft: (0711) 216-6577, (0711) 216-3699 oder (0711) 216-2945).

Diese stellt im Rahmen der Gaststättenerlaubnis nach §§ 2 und 5 Gaststättengesetz sicher, dass durch den Betrieb der Gaststätte keine erheblichen Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervorgerufen werden.



Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen

Auch Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amts für öffentliche Ordnung, (Tel. Auskunft: 0711/216-2101).